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Reziproke Anrechnung – Anrechnung von hochschulischen Kompetenzen auf Fachschulbildungsgänge in NRW

Am 09.11.2021 verabschiedete das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen den Runderlass zur „Anrechnung von hochschulischen Qualifikationen auf den Besuch eines Fachschulbildungsgangs der Fachrichtungen Betriebswirtschaft, Elektrotechnik, Heilerziehungspflege, Maschinenbau oder Sozialpädagogik“. Er ermöglicht eine pauschale Anrechnung von hochschulischen Kompetenzen auf die o. g. Fachschulbildungsgänge in NRW.

Die Anrechnungsmöglichkeit besteht für in „affinen“ und „bedingt affinen“ Studiengängen erworbene Kompetenzen. Darunter werden Studiengänge verstanden, die eine identische oder ähnliche fachliche Ausrichtung oder deren fachliche Ausrichtung zum großen Teil der Fachrichtung des jeweiligen Fachschulbildungsgangs entspricht, allerdings nicht ausschließlich.

Darüber hinaus bedarf es einer gewissen Anzahl an im vorgängigen Studiengang erzielten Gesamtcredits. Je affiner ein Studiengang und je höher die erzielte Creditzahl umso mehr Schulhalbjahre können angerechnet werden. Die Studierenden können sich, durch eine Verkürzung des Fachschulbildungsgangs, bereits früher in den Arbeitsmarkt integrieren.

Die Grundlage für den Runderlass ist von der Arbeitsgruppe des an der Hochschule Bielefeld angesiedelten Projektes „ReziprAn“ erarbeitet worden. Das 1,5-jährige Projekt startete am 01.12.2020 und wird gefördert vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der entsprechende Runderlass mit näheren Informationen zum Anrechnungsverfahren ist hier abrufbar.

 

Literatur:
Fachhochschule Bielefeld, Projekt ReziprAn (Hrsg.) (2021): Pauschale Anrechnung von in vorgängigen Studiengängen erworbenen Qualifikationen auf Fachschulbildungsgänge am Berufskolleg in NRW gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 4 Absatz 4 APO-BK Anlage E. Handreichung für Lehrkräfte in den Fachschulbildungsgängen.

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2021). RdErl. d. Ministeriums v. 09.11.2021. In Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS) unter der Ziffer 13-73 Nr. 32.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999. Zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Mai 2020. In: SGV.NRW. S. 223.

Autoren:
Prof. Dr. Axel Benning, Prof. Dr. Heiko Burchert und Claudia Küper M.A.
Hochschule Bielefeld - Fachbereich Wirtschaft

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