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Fehlen Ihnen Hinweise auf Anrechnungen?

Sollten Ihnen bei Ihrer Suche an einer konkreten Anrechnung bspw. an einer Hochschule, an welcher Sie ein Studium aufnehmen wollen, keine Treffer angezeigt werden, dann nicht gleich aufgeben. Jede Hochschule ist gesetzlich dazu verpflichtet, individuellen Anträgen auf Anrechnung von beruflichen Kompetenzen auf einen anvisierten Studiengang nachzugehen. Zögern Sie also nicht mit einem entsprechenden Antrag! Ansprechpartner sind grundsätzlich die Studiengangs-Verantwortlichen. An einigen Hochschulen gibt es auch zentrale Ansprechpartner zu Fragen von Anrechnung oder Anerkennung. Begeben Sie sich auf die Internet-Seite Ihrer Ziel-Hochschule und suchen sich die angegebenen Ansprechpartner heraus.

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Im November 2020 wurde die Betreuung der Datenbank zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen ... > mehr 
Die Themen Anerkennung und Anrechnung von bereits erworbenen Kompetenzen sind nun in ... > mehr