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Informationen

Mit der Lissabon Konvention von 1997, dem Beginn des darauf folgenden Bologna Prozesses (für die Hochschulbildung) und des Brügge-Kopenhagen Prozesses (für die berufliche Bildung) sowie den jeweiligen Folgekonferenzen ist Durchlässigkeit ein zentrales Ziel europäischer Bildungspolitik. Verbesserte Durchlässigkeit zwischen der beruflichen und der akademischen Bildung soll lebenslanges Lernen fördern, soll Qualifikationsanforderungen der Wirtschaft beantworten, soll Karrieren und Innovationen fördern und soll schließlich dazu beitragen, den europäischen Wirtschaftsraum zum größten "Wirtschaftsraum der Welt" werden zu lassen.

Diese europäischen Erklärungen müssen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Dies ist in Deutschland geprägt durch die starke sektorale Trennung von hochschulischer und beruflicher Bildung einerseits und die Kulturhoheit der Länder im föderalen System andererseits. Die Implementierung des zentralen Instruments der Durchlässigkeit "Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulbildung" war für Deutschland neu und durch die genannte sektorale Trennung ein aufwendiger Prozess. Auf Bundesebene wurden Projekte initiiert zur Entwicklung von Anrechnungsinstrumenten (mehr dazu unter Forschungsprojekte), auf Landesebene wurden von den Kultusministerien formale Regelungen für die Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge erlassen (mehr dazu unter Rahmenbedingungen). Weitere Projekte und Initiativen (mehr dazu unter Forschungsprojekte) befassen sich mit weiterführenden Fragestellungen der Anrechnung wie beispielsweise der Entwicklung konkreter Anrechnungsinstrumente und -verfahren in spezifischen Berufs- und Fachkontexten, der Beratung von Studierenden und Studieninteressierten und der Weiterentwicklung von anrechnungsförderlichen strukturellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen.