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Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge

Die Anrechnung beruflich erworbener Qualifikationen und Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge wurde erstmalig durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 28.6.2002 ermöglicht. Dieser schaffte die notwendigen Voraussetzungen für Absolventen der beruflichen Bildung, ihre dort erlangten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf ein Hochschulstudium anrechnen zu lassen. Dieser Beschluss ist jedoch lediglich eine Empfehlung an die Hochschulen und hat keinen bindenden oder gar verpflichtenden Charakter.

Eine stärkere öffentliche Beachtung erfuhr dieses Thema erst mit der durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) in den Jahren 2005 - 2008 geförderten Initiative "ANKOM - Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge", in der 11 Pilotprojekte Verfahren zur Anrechnung von in der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge entwickeln und erproben sollten und mit denen letztlich eine Äquivalenz zu Lernleistungen in fachlich relevanten Bachelor- und Masterstudiengängen belegt werden sollte. Nach Abschluss der Initiative machte es sich das Projekt "nexus - Konzepte und gute Praxis für Studium und Lehre" der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Aufgaben, gute Beispiele und Konzepte aus den Hochschulen zu sammeln, aufzubereiten und über Tagungen und Workshops einer interessierten Fachöffentlichkeit zu präsentieren.

Die zentrale Informationsplattform DAbeKom wird durch den Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Bielefeld im Auftrag des BMBF und des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen betrieben. Hier finden sich neben zahlreichen Informationen rund um das Thema Anrechnung die bundesweiten Angebote zur individuellen und pauschalen Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge sowohl für die Absolventinnen und Absolventen, als auch für die Anbieter der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einerseits und für Hochschulen andererseits. Die Informationsgewinnung erfolgt dabei im Rahmen einer Selbstauskunft der jeweiligen Hochschulen.

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