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Anrechnungsverfahren

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2002 und die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen von 2010 sehen vor, dass außerhochschulisch erworbene Kompetenzen bis zu 50 % auf ein Studium angerechnet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass sie hinsichtlich des Inhalts und des Niveaus gleichwertig sind. Dabei ist es nicht entscheidend, wie und in welchem Kontext diese Kompetenzen erworben worden sind.

Für die Studierenden bedeutet Anrechnung von Kompetenzen, dass angerechnete Teile des Studiums nicht mehr studiert werden müssen und auch nicht geprüft werden (!). Dies ermöglicht entweder eine zeitliche Verkürzung des Studiums oder eine Verringerung der Arbeitsbelastung innerhalb der regulären Studienzeit.

Für die Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen muss die Zulassung zum Studium vorliegen.

Gemeinhin werden drei Formen der Anrechnung mit jeweils unterschiedlichen Prozessen und Verfahren unterschieden:

pauschal - individuell - kombiniert

 

Pauschale Anrechnung

Studierende können sich durch formale Aus-, Fort- und Weiterbildungen erlangte Kompetenzen auf einen Studiengang anrechnen lassen. Die Anrechnung erfolgt "pauschal" auf der Grundlage einer vergleichenden Analyse und Äquivalenzprüfung des entsprechenden Curriculums der Bildungseinrichtung mit dem Curriculum des Studiengangs und erfordert keine Überprüfung oder Feststellung der Kompetenzen im Einzelfall. Die Studierenden können aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines (außerhochschulischen) Bildungsgangs bestimmte, zuvor entsprechend dem Analyseergebnis festgelegte Studieninhalte angerechnet bekommen. Das pauschale Anrechnungsverfahren wird oft innerhalb bestehender Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen angewandt. Die nachfolgende Abbildung zeigt exemplarisch die im Projekt ANKOM Wirtschaft an der FH Bielefeld entwickelte Vorgehensweise.

Schatische Darstellung

Individuelle Anrechnung

Bei diesem Verfahren erfolgt für die jeweiligen Studierenden eine Überprüfung möglicher Äquivalenzen anhand vorgelegter Belege. In den meisten Fällen wird hier ein Portfolioverfahren eingesetzt, in dem Studierende ihre bereits erworbenen Kompetenzen beschreiben und diese, wenn möglich, durch entsprechende Dokumente (Zertifikate, Zeugnisse, etc.) und andere Evidenzen, Werkstücke, etc. belegen. Die Äquivalenzprüfung und folgende Anrechnungsentscheidung erfolgt für den Einzelfall. Das individuelle Verfahren kommt häufig dann zur Anwendung, wenn nicht oder nur zum Teil geregelte Aus-, Fort- und Weiterbildungen absolviert wurden oder die Kompetenzen auf nonformalen oder informellen Wegen erlangt wurden. Das Projekt ANKOM Pflegeberufe an der FH Bielefeld hat dazu beispielsweise folgende Herangehensweise entwickelt.

Schematische Darstellung

 

Kombiniertes Anrechnungsverfahren

Beim kombinierten Anrechnungsverfahren besteht für die Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen des pauschalen Verfahrens nicht oder nicht vollständig angerechnete Teile durch ein individuelles Verfahren überprüfen zu lassen und auf diesem Wege einen größeren Studienteil angerechnet zu bekommen. Dies kann beispielsweise dann zur Anwendung kommen, wenn die Äquivalenzfeststellung im pauschalen Verfahren nur zu einer Teilanrechnung eines Studienmoduls geführt hat.